Laut Heise, die aus einem (nicht allgemein online verfügbaren) FAZ-Artikel zitieren:
Schäuble kritisiert Bundesverfassungsgericht
[…] Schäuble sagte nun, er habe “Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht”.
Tja, Schäuble scheint sich wirklich nicht so sehr für das Grundgesetz zu interessieren, wenn es ihn mal wieder stört – denn schließlich ist das Bundesverfassungsgericht eben dazu da, dessen Einhaltung zu sichern. Eine pass(au)ende Erwiderung zitiert auch Heise, nämlich die vom Passauer FDPler Max Stadler:
Die Kritik von Herrn Schäuble ist völlig verfehlt. Das Bundesverfassungsgericht ist geradezu verpflichtet einzugreifen, wenn der Gesetzgeber die Grenzen der Verfassung nicht einhält. […]
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wir brauchen keine Kritik an Karlsruhe, sondern eine Bundestagsmehrheit, die von sich aus auf die Einhaltung der Bürgerrechte achtet.
Nur das mir der Bundestagsmehrheit könnte ein Problem werden, denn seine FDP wird wohl kaum die Mehrheit erreichen – und dann wäre ja wieder die CDU samt Schäuble mit an Bord. Und ob die FDP – eine gewisse begrüßenswerte Liberalität hin oder her – dann auch wirklich so konsequent gegen seine Pläne stimmen würde, sei mal dahingestellt…
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