Bloß nicht zu schnell!

Das gilt bestimmt auch für Jogger!

4 Kommentare

  1. r

    bestimmt auch

    Sicher nicht.

    Falls es ernst gemeint war: Zeichen247-Tempolimits oder 205-Vorfahrt (uvam) gehen nur die Fahrer* von Fahrzeugen etwas an. Radfahrer* also insbesondere nur dann nicht, wenn sie schieben.

    Allerdings erhärten automatisch anfallende Beobachtungen im täglichen Leben den Verdacht, daß generell die Sache mit den Verkehrszeichen (bis im Wortsinne runter zum 293-Zebrastreifen) eher ignoriert wird und ganz speziell das Prinzip ‚Vorfahrt‘ größtteilig dem Denken der Verkehrsteilnehmer* völlig wesensfremd ist.

    • c

      Ne, ernst gemeint war das nicht, kam mir nur so in den Sinn, weil man als Nicht-Fahrer eher selten in Geschwindigkeitsbereiche kommt, die auf Geschwindigkeitsbeschränkungsschildern stehen.

    • r

      als Nicht-Fahrer

      ‚Fahrer‘ ist afaik kein besonderer Terminus in der STVO, mehr so Umgangssprech, und damit kommen die ganzen -äh- besonderen Fortbewegungsmittel ins Spiel, innerstädtisch hauptsächlich Planken und Rollschuhe gleich welcher Ausführung. Und da Dein leider an den wesentlichen Ecken kaum Aussicht gewährendes Bild die Abwesenheit von Radweg und Trottoir suggeriert, dürften die da alle vorbeirasen.

      eher selten

      Nun ja, cimddwc, hochintensive Recherchen ergaben, daß selbst das durchaus häufig anzutreffende 247-10 lässig umgejoggt wird.

      Aber hey, das tolle Schild läßt ja noch viel mehr Fragen offen: Wie zum Henker kam wer auf 7,5? Heißt es evtl ‚7 oder 5, je nachdem‘? Was im Normalbereich mißt bitteschön Tempo auf Zehntel km/h genau? Welcher Kindergarten durfte beim Malen helfen? …

      • c

        Abwesenheit von Radweg und Trottoir

        Die waren kombinierterweise unter meinen Füßen (auf dieser Seite mit Grünstreifen abgetrennt, auf der anderen, sichtbaren nicht).

        Wie zum Henker kam wer auf 7,5?

        Wahrscheinlich nach dem Motto „5 ist.zu wenig, 10 zu viel“. Warum überhaupt letzteres, ist aber auch seltsam…

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