…also ist es wohl egal, dass der Neubau hier direkt hinter dem Tor nicht viel Platz lässt, denn der kann es nicht lesen.^^ Nur ob man das dann noch Ausfahrt nennen kann? Was fährt denn noch raus? Und wie weit wird die Feuerwehr kommen?
Mal sehen, wie lang das Schild hängenbleibt.
Marc1 15.06.2011 um 16:43 51 Kommentare
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Es geht hierbei ums Prinzip – seit wann muss man eine Ausfahrt oder für eine Ausfahrt nutzen können?
cimddwc 15.06.2011 um 16:52 6320 Kommentare
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Im Prinzip müsste man dann der Stadt (oder wer dafür zuständig ist) mal einen Tip geben, die Bauarbeiter mit einem Ordnungsgeld nach §22 VVB zu belegen. Und das täglich, bis die Behinderung beseitigt ist.
gnaddrig 05.10.2015 um 22:57 161 Kommentare
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Naja, es stehen aber keine Kfz vor der Einfahrt. Laut Feuerwehrzufahrtsschild ist nur das verboten. Und außerdem stellt sich die Frage, ob man da durchfahren können muss oder ob die Schilder nur darauf abzielen, den öffentlichen Raum vor der Ausfahrt freizuhalten. Wenn da baupolizeilich nichts zu beanstanden ist, kann man den Bauleuten sicher nicht viel am Zeug flicken, schon gar nicht mit der StVO, denke ich mal.
Das macht das Schild in dem Umfeld natürlich nicht weniger absurd…