FilmRätselStöckchen 1197

Gestern konnte ich bei Thomas den Sieg abstauben – nachdem David Stirb Langsam 2 mit 3 verwechselt hat (zu viel c’t gelesen? ;) ) –, und so kann ich heute erstmals selbst ein Filmrätsel ausrichten. (Wer’s noch nicht kennt: Es geht darum, anhand von Standbildern und den Antworten auf eure Fragen einen Film zu erkennen…)

Heute um 16:00 Uhr geht’s los (hier in diesem Beitrag) – was leider auch heißt, dass das Musik-Quiz dadurch ausfällt. Aber die meisten Musik-Rater sind ja eh auch beim FRS aktiv. :)

(Hoffentlich ist der Server dann nicht so lahm wie zu anderen Zeiten heute…)

So, 16 Uhr, hier ist das erste Bild – und keine Angst, das zweite wird nicht lange auf sich warten lassen:

Edit 22.4.: Bilder urheberrechtsvorsichtshalber wieder entfernt, sorry.

Und hier hat Gilly schon zugeschlagen und Léon – Der Profi (von Luc Besson mit Jean Reno und Natalie Portman; IMDb, Wikipedia, Amazon) erkannt – Glückwunsch!

Wenn ich nicht ich wäre, wäre ich…

Von Konna hab ich mir ein Stöckchen zuwerfen lassen – länger als erwartet, aber egal, versuchen wir, mehr oder weniger spontan drauf los zu schreiben:

…ein Monat: April – macht, was er will.
…ein Wochentag: Samstag – Wochenende!
…eine Tageszeit: Nachmittag.
…ein Planet: Nibiru. ;)
…ein Meerestier: Delphin – so long, and thanks for all the fish!
…eine Richtung: aufwärts.
…eine Zahl: 42.
…ein Kleidungsstück: ein BH. ;)
…ein Schmuckstück: soll ich hier jetzt passenderweise Intimschmuck sagen?
…eine Kosmetik: Duschgel.
…eine Blume oder eine Pflanze: Drachenbaum (Dracaena).
…eine Flüssigkeit: Wasser (aber ohne esoterische „Energetisierung“).
…ein Baum: Baobab, der Name gefällt mir irgendwie.
…ein Vogel: Ente.
…ein Möbelstück: Bett.
…ein Wetter: sonnig.
…ein mythisches Wesen: Halbgott.
…ein Tier: Faultier. :mrgreen:
…eine Farbe: dunkelblau.
…ein Element: Silber – passt zu meinen Initialen.
…ein Auto: ein Concept Car
…ein Lied: Great King Rat (Queen).
…ein Film: Memento – mit dem zweiten chronologisch umgedrehten Handlungsstrang…
…eine Filmfigur: der Joker (Batman).
…eine Stimmung: eine gute.
…ein Körperteil: Kopf – denk, denk.
…ein Gesichtsausdruck: nachdenklich.
…ein Schulfach: Physik.
…ein Gegenstand: Pentium-Prozessor (B1-Stepping1).
…ein Wort: gilt „hmm…“ als Wort?
…ein Körpergefühl: Hunger.
…ein Knabbergebäck: Salzstangen.
…eine Sportart: Billard – immer schön kreuz und quer.
…eine Droge: Wissen (kann auch eine Droge sein, oder nicht?).
…ein Getränk: Mineralwasser (medium).
…eine Eissorte: Walnuss (mit Kernen).
…eine österreichische Stadt: (wieso österreichisch?) Buch (Tirol).
…ein Märchen: Genesis (vgl. auch das Musikzitat unten…)
…ein Spielzeug: Lego Technic.
…ein Land: Atlantis (vor dem Untergang. Kurz vor dem Untergang). ;)

So ganz geklappt hat das mit dem spontanen Schreiben nicht immer, aber nun gut. Wer will nochmal, wer hat noch nicht?

Update: Der Monat hatte gefehlt.

  1. noch mit dem berühmten FDIV-Bug ↺

Geheimer Gesetzentwurf

lady_justice_standing Auf verschlungenen Wegen erreichte mich von absolut zuverlässiger Quelle1 folgende Satire, äh, folgender Gesetzentwurf:

Gesetz zur Sicherheit vor tatsächlichen und ausgedachten Gefahren durch Spiele, Internet und Medien (StasiG)

 

§1 Internet

(1a) Die Bereitstellung von Inhalten im Internet sowie der Abruf beliebiger Inhalte aus dem Internet – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Webseiten, Bilder, E-Mails und Chat-Nachrichten – unterliegt in jedem Einzelfall der persönlichen Genehmigung durch alle der nachgenannten Personen:

  1. Herrn Wolfgang Schäuble (zuständig für die allgemeine und sicherheitspolitische Bewertung);
  2. Frau Ursula von der Leyen (Jugendschutz);
  3. Papst Benedikt XVI. (moralische, ethische und gesundheitspolitische Bewertung);
  4. und einen noch zu benennenden Vertreter der Film- und Musikindustrie (Urheberrecht).

(1b) Anträge dazu haben schrfiftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen. [Umweltpolitisch nicht durchsetzbar]

(1c) Die in Absatz 1a genannten Personen bzw. deren Amtsnachfolger werden im Rahmen dieses Gesetzes auch zusammenfassend als „Große Geschwister“ bezeichnet.

(1d) Stellvertretend für die „Großen Geschwister“ sind auch jeweils drei unabhängige, vertrauenswürdige Beauftragte mit einwandfreiem polizeilichen Führungszeugnis befugt, um die auch mit der Erstellung neuer Gesetze und dem Profilieren vor Medienvertretern beschäftigten „Großen Geschwister“ zu entlasten.

(2a) Alle im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland benutzten oder auf dieses Hoheitsgebiet zugreifenden oder irgendwie mit diesem Hoheitsgebiet verbundenen Computer dürfen nur ein hoheitlich zugelassenes, nicht vom Anwender veränderbares Betriebssystem benutzen, das durch Überwachungsprogramme des Bundes und der Länder ergänzt wird.

(2b) Da die in Absatz 2a genannten Überwachungsprogramme nicht versteckt und heimlich sind, wird die Verwendung des Begriffs „Bundestrojaner“ als Verleumdung strafrechtlich verfolgt.

(3) Anonyme Zugriffe sind nicht erlaubt.

(4) Die versuchte oder vollzogene Umgehung der vorgenannten Kontrollen wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren in Umerziehungslagern in der Volksrepublik China bestraft.

 

§2 Spiele und andere Software

(1) Die Bereitstellung von Software jeglicher Art (d.h. Spiele und andere Software, auch solche, die untrennbar in Hardware integriert ist), auch im Handel außerhalb des Internets, unterliegt analog denselben Vorschrifen wie in §1.

(2a) Ergänzend zu Absatz 1 muss Software jeglicher Art vor ihrem Inverkehrbringen von einem Gremium aus 23 einwandfrei beleumundeten Prüfern, unter denen mindestens 16 Kirchenvertreter sind, bewertet und für ein Mindestalter eingestuft werden.

(2b) Als „nur für Erwachsene“ einzustufen ist Software jeglicher Art, die Gewalt gegen Lebewesen beinhaltet, thematisiert oder am Rande erwähnt oder die dahingehend ausgelegt werden könnte, insbesondere Gewalt gegen Menschen (einschließlich ungeborener Kinder), Dinosaurier, Frösche und Kuschelhäschen.

(2c) Software jeglicher Art, die gemäß Absatz 2b als „nur für Erwachsene“ eingestuft ist, muss umgehend vernichtet werden. Die Weiternutzung und Weiterverbreitung ist verboten.

(3) Die Benutzung von Software jeglicher Art ist nur unter persönlicher Kontrolle der „Großen Geschwister“ bzw. deren Stellvertreter gemäß §1 Absatz 1d sowie unter den Voraussetzungen von §1 Absatz 2 und 3 zulässig.

 

§3 Fernsehen

(1) Das Fernsehen unterliegt analog denselben Vorschriften wie in §1 und §2. Insbesondere ist §2 Absatz 2 für jede einzelne Sendung anzuwenden.

 


Liebe Angehörige der Opfer des Amoklaufs von Winnenden, natürlich haben Sie auch mein vollstes Mitgefühl, doch möchte ich Sie, insbesondere die Autoren des offenen Briefes – und deren Empfänger – auch um Besonnenheit bitten sowie darum, die Realität nicht aus den Augen zu verlieren und auf blinden Aktionismus zu verzichten. Vielen Dank.

Ausführlich kommentiert wurde der offene Brief vom Po8: „Gerade beim blinden Aktionismus…“ und kürzer vom mlogger: „Verbieten wir einfach Computerspiele und beschneiden das TV-Programm“.

  1. von meinem Gehirn, das sich das ausgedacht hat ↺