ich kann ja verstehen, wenn Sie sich mit einem in der iz-Regional veröffentlichten offenen Brief an unseren Ministerpräsidenten wenden, der am Samstag in Ihrer Amberger-Halle in Kösching zu Gast sein wird, und sich darin gegen das strenge Nichtraucherschutzgesetz in bayerischen Gaststätten, von Ihnen als „Gaststättenvernichtungsgesetz“ polemisiert, aussprechen.
Natürlich können Sie der Politik „Scheinheiligkeit“ vorwerfen, angesichts der Einnahmen aus der Tabaksteuer und der Subventionen für den Tabakanbau.
Dass immer wieder, insbesondere von Seiten des Gaststättenverbandes, betont wird, das Rauchen gehöre zur bayerischen Wirtshauskultur, ist ja schon etwas verwunderlich. Meint übrigens auch der StoiBär. Dieser kulturelle Aspekt, wenn er denn einer wäre, wäre einer, auf den man meines Erachtens gut verzichten könnte.
Ich hätte ja keine Probleme damit, wenn in „typischen Kneipen“ geraucht wird (oder es den Wirten überlassen wird, das Rauchen zu erlauben oder nicht – ggf. mit steuerlichen Anreizen für ein Rauchverbot), auch ohne den Umweg über „Raucherclubs“. In Speisegaststätten hingegen finde ich ein generelles Verbot aber äußerst begrüßenswert – Sie ja auch, laut Donaukurier –, ebenso in Sportgaststätten wie z.B. dem Billard-Café, das ich gestern wieder unverräuchert verlassen konnte.
Es bleibt natürlich die Frage, wo die Grenze zwischen Kneipen und Speisegaststätten zu ziehen ist, gerade im Hinblick auf „alles in einem“-Dorfgaststätten. Nun, sollte da nicht die Gesundheit Vorrang haben?
Aber über das, was Sie im iz-Regional-Interview(*) gesagt haben sollen, kann ich nur den Kopf schütteln:
iz: Es geht Ihnen also nicht um die Frage „Rauchen oder Nichtrauchen?“, sondern um die staatliche Reglementierungswut?
Amberger: Ja. Ich bin der Meinung, dass das Nichtraucherschutzgesetz den Raucher nicht von seinem Laster abhält. Wenn er in der Wirtschaft nicht rauchen darf, dann raucht er eben zu Hause. Ist es denn gesünder, im Wohnzimmer zu rauchen?
UND WAS IST MIT DEN NICHTRAUCHERN IN DEN GASTSTÄTTEN?
Hier geht es nicht einfach darum, aus Spaß an Verboten den Rauchern das Rauchen in Gaststätten zu verbieten – vor lauter „Solidarität mit den Wirten“ (und Angst vor Umsatzeinbußen Ihrer Brauereien?) scheint Ihnen wohl entfallen zu sein, dass der Nichtraucherschutz auch ein – nicht unwesentlicher – Teil des Nichtraucherschutzgesetzes ist?