So heißt das Rund-mit-rotem-Rand-Verkehrszeichen (Nr. 250) offiziell. Ich frage mich nur, ob das in der folgenden Situation wirklich noch extra ausgeschildert werden musste – oder gab’s wirklich jemanden, der in den Kanal reinfahren wollte?
2 Kommentare
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Marc1 21.10.2010 um 21:50 51 Kommentare
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Angenommen das Gebiet um den Gully wird überspült… Dann könnte man versuchen über die Kanalisation zu flüchten! Somit macht das Schild durchaus Sinn, oder? Also… teilweise zumindest
cimddwc 22.10.2010 um 9:33 6374 Kommentare
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Aber wenn das Wasser nur bis zur Gully-Kante reicht, wird man nicht unbedingt sofort flüchten. Und wenn’s höher steht, bedeckt bei so viel Erde der Matsch das Schhild. Ach, ich denk schon wieder zu logisch.