So heißt das Rund-mit-rotem-Rand-Verkehrszeichen (Nr. 250) offiziell. Ich frage mich nur, ob das in der folgenden Situation wirklich noch extra ausgeschildert werden musste – oder gab’s wirklich jemanden, der in den Kanal reinfahren wollte?
2 Kommentare
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Marc1 21.10.2010 um 21:50 51 Kommentare
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Twitter: gregma
Angenommen das Gebiet um den Gully wird überspült… Dann könnte man versuchen über die Kanalisation zu flüchten! Somit macht das Schild durchaus Sinn, oder? Also… teilweise zumindest
cimddwc 22.10.2010 um 9:33 6161 Kommentare
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Twitter: cimddwc
Aber wenn das Wasser nur bis zur Gully-Kante reicht, wird man nicht unbedingt sofort flüchten. Und wenn’s höher steht, bedeckt bei so viel Erde der Matsch das Schhild. Ach, ich denk schon wieder zu logisch.