Schärfere Regeln gegen sexuellen Missbrauch will der Vatikan herausgegeben haben – gut, das haben sie, aber nicht nur vielen Opfern dürften die nicht reichen. Aus der ZDF-heute-Sendung vorhin:
„Die wichtigsten Änderungen: Die Verdoppelung der Verjährungsfrist auf 20 Jahre, die Beschleunigung von Entlassungsverfahren für schuldige Priester und die Strafandrohung für den Besitz von Kinderpornografie. Nichts aber zur Anzeigepflicht bei Missbrauchsfällen.“
Prof. Pater Markus Graulich, Kirchenrechtler Salesianer-Universität Rom, der dazu befragt wurde:
„Es wäre schlimm, wenn’s drinstünde. Und zwar deswegen, weil es ein kircheninternes Gesetz ist. Da steht nichts drin, weil sie sich natürlich an die Gesetze ihrer Länder halten müssen.“
Ja, hallo, dann schreibt doch rein, dass Anzeigepflicht besteht, wenn Kindesmissbrauch im jeweiligen Land unter Strafe steht!1 Wäre das so schlimm für euer Kirchenrecht? Aber klar, ihr wollt ja für eure Organisation so viel Trennung von den Staaten, wie ihr nur meint, bekommen zu können.
Ich hab ja noch nie gedacht, dass der Vatikan allzu lernfähig wäre, aber dass er das immer wieder bestätigt, ist trotzdem schade.
- Und wenn das irgendwo im staatlichen Äquivalent zu Hintertupfingen noch nicht der Fall ist, wäre das doch ein Punkt, für dem ihr euch engagieren könntet, so zum Wohle der Kinder und so, muss euch doch auch ein bisschen was bedeuten… [↩]