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Politik

Geld selbst drucken!

Folgende Pressemeldung flatterte mir eben ins Hirn Haus:

Berlin (ap/ril) – Um angesichts der Finanzkrise die Wirtschaft wieder anzukurbeln, erlaubt die Bundesregierung nun jedem Bundesbürger, ab sofort selbst in unbegrenzter Menge Geld zu drucken. Bundeswirtschaftsminister Karl-Johannes von Gutenberg: „Diese Regelung entlastet nicht nur den Staatshaushalt, sondern fördert auch die Kreatvität, wenn die Leute sich ihre eigenen, individuellen Designs ausdenken.“

Bundeskanzlerin Angela Merkel ist über einen weiteren Vorteil erfreut: „Nun muss man nicht mehr mit abstrakten Gebäuden auf den Banknoten vorlieb nehmen, sondern kann die Portraits seiner großen Vorbilder verwenden, zum Beispiel mein überaus ansehnliches Antlitz.“

Einzige Voraussetzung für die Berechtigung des Gelddruckens sei, dass die interessierten Bürger einmalig im Internet eine offizielle Erlaubnis beantragen müssen, die aber ohne weitere Bedingungen erteilt werden soll. Die Webseite dazu werde in Kürze beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtet, dessen Umwelt­prämien­server noch Kapazitäten frei habe.

 

Juhu! Ich mach mich gleich ans Designen…

Geheimer Gesetzentwurf

lady_justice_standing Auf verschlungenen Wegen erreichte mich von absolut zuverlässiger Quelle1 folgende Satire, äh, folgender Gesetzentwurf:

Gesetz zur Sicherheit vor tatsächlichen und ausgedachten Gefahren durch Spiele, Internet und Medien (StasiG)

 

§1 Internet

(1a) Die Bereitstellung von Inhalten im Internet sowie der Abruf beliebiger Inhalte aus dem Internet – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Webseiten, Bilder, E-Mails und Chat-Nachrichten – unterliegt in jedem Einzelfall der persönlichen Genehmigung durch alle der nachgenannten Personen:

  1. Herrn Wolfgang Schäuble (zuständig für die allgemeine und sicherheitspolitische Bewertung);
  2. Frau Ursula von der Leyen (Jugendschutz);
  3. Papst Benedikt XVI. (moralische, ethische und gesundheitspolitische Bewertung);
  4. und einen noch zu benennenden Vertreter der Film- und Musikindustrie (Urheberrecht).

(1b) Anträge dazu haben schrfiftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen. [Umweltpolitisch nicht durchsetzbar]

(1c) Die in Absatz 1a genannten Personen bzw. deren Amtsnachfolger werden im Rahmen dieses Gesetzes auch zusammenfassend als „Große Geschwister“ bezeichnet.

(1d) Stellvertretend für die „Großen Geschwister“ sind auch jeweils drei unabhängige, vertrauenswürdige Beauftragte mit einwandfreiem polizeilichen Führungszeugnis befugt, um die auch mit der Erstellung neuer Gesetze und dem Profilieren vor Medienvertretern beschäftigten „Großen Geschwister“ zu entlasten.

(2a) Alle im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland benutzten oder auf dieses Hoheitsgebiet zugreifenden oder irgendwie mit diesem Hoheitsgebiet verbundenen Computer dürfen nur ein hoheitlich zugelassenes, nicht vom Anwender veränderbares Betriebssystem benutzen, das durch Überwachungsprogramme des Bundes und der Länder ergänzt wird.

(2b) Da die in Absatz 2a genannten Überwachungsprogramme nicht versteckt und heimlich sind, wird die Verwendung des Begriffs „Bundestrojaner“ als Verleumdung strafrechtlich verfolgt.

(3) Anonyme Zugriffe sind nicht erlaubt.

(4) Die versuchte oder vollzogene Umgehung der vorgenannten Kontrollen wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren in Umerziehungslagern in der Volksrepublik China bestraft.

 

§2 Spiele und andere Software

(1) Die Bereitstellung von Software jeglicher Art (d.h. Spiele und andere Software, auch solche, die untrennbar in Hardware integriert ist), auch im Handel außerhalb des Internets, unterliegt analog denselben Vorschrifen wie in §1.

(2a) Ergänzend zu Absatz 1 muss Software jeglicher Art vor ihrem Inverkehrbringen von einem Gremium aus 23 einwandfrei beleumundeten Prüfern, unter denen mindestens 16 Kirchenvertreter sind, bewertet und für ein Mindestalter eingestuft werden.

(2b) Als „nur für Erwachsene“ einzustufen ist Software jeglicher Art, die Gewalt gegen Lebewesen beinhaltet, thematisiert oder am Rande erwähnt oder die dahingehend ausgelegt werden könnte, insbesondere Gewalt gegen Menschen (einschließlich ungeborener Kinder), Dinosaurier, Frösche und Kuschelhäschen.

(2c) Software jeglicher Art, die gemäß Absatz 2b als „nur für Erwachsene“ eingestuft ist, muss umgehend vernichtet werden. Die Weiternutzung und Weiterverbreitung ist verboten.

(3) Die Benutzung von Software jeglicher Art ist nur unter persönlicher Kontrolle der „Großen Geschwister“ bzw. deren Stellvertreter gemäß §1 Absatz 1d sowie unter den Voraussetzungen von §1 Absatz 2 und 3 zulässig.

 

§3 Fernsehen

(1) Das Fernsehen unterliegt analog denselben Vorschriften wie in §1 und §2. Insbesondere ist §2 Absatz 2 für jede einzelne Sendung anzuwenden.

 


Liebe Angehörige der Opfer des Amoklaufs von Winnenden, natürlich haben Sie auch mein vollstes Mitgefühl, doch möchte ich Sie, insbesondere die Autoren des offenen Briefes – und deren Empfänger – auch um Besonnenheit bitten sowie darum, die Realität nicht aus den Augen zu verlieren und auf blinden Aktionismus zu verzichten. Vielen Dank.

Ausführlich kommentiert wurde der offene Brief vom Po8: „Gerade beim blinden Aktionismus…“ und kürzer vom mlogger: „Verbieten wir einfach Computerspiele und beschneiden das TV-Programm“.

  1. von meinem Gehirn, das sich das ausgedacht hat ↺

Links und Video der Woche (2009/12)

Verbieten!! – Zitat des Tages (19)

verbot Wie Golem in einem Artikel über CSU-Seehofers Spieleverbotsforderung – „Das ist ein Punkt, den ich auf jeden Fall für nötig halte.“ – auch erwähnt, stellt der Bund Deutscher Kriminalbeamter u.a. die offenbar rhetorischen Fragen (Hervorhebung von mir):

Garantiert der Staat Sicherheit für Kinder, die er in seiner (Schul)-Obhut hat? Gibt es ein Grundrecht auf Waffen und Munitionsbesitz? Sind Ego–Shooter für die Entwicklung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unverzichtbar? Was kann die Polizei im Word Wide Web?

Die implizierten Antworten sind wohl „Nein, nein, nein, zu wenig“1also auf, verbietet alles, was nicht unverzichtbar ist!

  • Verbietet Autos im Privatbesitz, schließlich ist jedes Auto eine potentielle Mordwaffe und jeder Autofahrer ein potentieller Amokfahrer!!
  • Verbietet Bücher, in denen Gewalt vorkommt – Agatha Christie, Dan Brown, Lehrbücher aus Biologie und Geschichte, die Bibel, u.v.a.m., allesamt gewaltverherrlichend!!
  • Verbietet Sportarten mit Körperkontakt, sie verleiten zu unkontrollierter Gewalt!!2
  • Verbietet Tischtennis & Co., hier wird mit Kugeln auf andere Menschen geschossen!! Und wer war angeblich leidenschaftlicher Tischtennisspieler, na? Genau, der Amokläufer!!
  • Verbietet Bäume und Blumen, manche sind giftig und Äste sind potentielle Mordwaffen!!

Wieso sollte das alles für die Entwicklung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unverzichtbar sein?? Auf, schnell aktionistisch etwas verbieten, solange Winnenden noch aktuell ist, egal wie sinnvoll und durchsetzbar es ist! Wir sind in einem Wahljahr!!

Nur eines ist offenbar nicht in der Verbotsdiskussion, weil es ohnehin nicht (oder nur in Ausnahmefällen) vorhanden ist: Medienkompetenz in der Politik. Dabei wäre gerade sie so nötig…

  1. Mit letzterem haben sie ja auch irgendwie recht, wenn man die freimütig und vorschnell als echt verkündete gefälschte Amoklauf-Ankündigung betrachtet, und ich hoffe, das liegt eher am Personal- und Zeitmangel als am Unwillen oder gar an der Unfähigkeit, sich medientechnisch weiterzubilden… ↺
  2. Und auch zu irrationalen Träumereien wie Hoeneß‘ 2-Euro-Fußball-Abgabe. ↺

Zitate des Tages (18)

Laut Heise, die aus einem (nicht allgemein online verfügbaren) FAZ-Artikel zitieren:

Schäuble kritisiert Bundesverfassungsgericht
 
[…] Schäuble sagte nun, er habe „Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht“.

Tja, Schäuble scheint sich wirklich nicht so sehr für das Grundgesetz zu interessieren, wenn es ihn mal wieder stört – denn schließlich ist das Bundesverfassungsgericht eben dazu da, dessen Einhaltung zu sichern. Eine pass(au)ende Erwiderung zitiert auch Heise, nämlich die vom Passauer FDPler Max Stadler:

Die Kritik von Herrn Schäuble ist völlig verfehlt. Das Bundesverfassungsgericht ist geradezu verpflichtet einzugreifen, wenn der Gesetzgeber die Grenzen der Verfassung nicht einhält. […]
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wir brauchen keine Kritik an Karlsruhe, sondern eine Bundestagsmehrheit, die von sich aus auf die Einhaltung der Bürgerrechte achtet.

Nur das mir der Bundestagsmehrheit könnte ein Problem werden, denn seine FDP wird wohl kaum die Mehrheit erreichen – und dann wäre ja wieder die CDU samt Schäuble mit an Bord. Und ob die FDP – eine gewisse begrüßenswerte Liberalität hin oder her – dann auch wirklich so konsequent gegen seine Pläne stimmen würde, sei mal dahingestellt…