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Recht

Zitate des Tages (20)

Stopschild Zur geplanten Internetzensur hierzulande, die ihre Befürworter, allen voran „Zensursula“ (wie der CCC sie nennt) Familienministerin Ursula von der Leyen, als vermeintlich effektives Vorgehen gegen Kinderpornographie durchsetzen wollen – schließlich wird niemand widersprechen, dass diese verachtenswert ist und bekämpft werden muss –, ein Zitat aus dem Fazit des ausführlichen Artikels der c’t: Verschleierungstaktik – Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere:

Bei nüchterner Betrachtung scheint es kaum möglich, dass Ministerin Ursula von der Leyen wirklich daran glaubt, durch Websperren den Handel mit Kinderpornografie spürbar eindämmen oder gar den Missbrauch von Kindern verhindern zu können. Zu offensichtlich läuft diese Aktion in eine falsche Richtung. Und damit taugt sie noch nicht einmal als gesellschaftliches Signal. Denn das würde lauten: Wir starten einen dilettantischen Versuch, das Problem zu verdecken, tun aber nichts dagegen. {…}

Was steckt also wirklich hinter all diesen Hirngespinsten? Wenn es nicht die Bekämpfung von Kinderpornos ist, dann kann es nur um die Installation der Sperren selbst gehen. Das würde bedeuten, dass hier mit einem Vorwand eine geheime Liste eingeführt wird, die man nach und nach um weitere strafbare und unliebsame Inhalte erweitern kann.

Der CCC schreibt hierzu im Aufruf zur Mahnwache, passend zur geplanten Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages mit den Providern um 9:30 ab 9:00 Uhr in Berlin:

Die Internetanbieter werden dabei knallhart erpresst: Um nicht in einem Atemzug mit Kinderschändern erwähnt zu werden, sollen sie am offenen Verstoß gegen das Grundgesetz mitwirken. Dabei soll es vorerst nur um die Erschwerung des Zugangs zu strafbaren Inhalten gehen. Zur Erweiterung des Systems auf die Zensur beliebiger anderer Webseiten ist lediglich eine Anpassung der Filterliste notwendig.

Jeder weiß, dass Kindesmissbrauch mit den geplanten Geheimlisten nicht bekämpft werden kann. Auch die Verbreitung von Bildern und Filmen missbrauchter Kinder ließe sich einfacher verhindern: Ginge es ihr wirklich darum, könnte Zensursula die Betreiber der Server mit den Mitteln des Rechtsstaats belangen. Die Strafverfolgungsbehörden könnten die Anbieter und Produzenten zwar effektiv verfolgen, tun es aber nicht. Denn eine bessere Ausstattung und mehr Zusammenarbeit der Ermittler sind nicht geplant. Damit entsteht erst der angeblich rechtsfreie Raum, von dem die Internetausdrucker so gern reden.

Mehr dazu und Links zu den teilnehmenden Organisationen auch u.a. bei Heise.

:arrow: Und: Ein lesenswertes Interview zu diesem Thema mit einem ehemaligen Missbrauchsopfer bei der Zeit (via @gregma).

Links und Video der Woche (2009/14)

Geheimer Gesetzentwurf

lady_justice_standing Auf verschlungenen Wegen erreichte mich von absolut zuverlässiger Quelle1 folgende Satire, äh, folgender Gesetzentwurf:

Gesetz zur Sicherheit vor tatsächlichen und ausgedachten Gefahren durch Spiele, Internet und Medien (StasiG)

 

§1 Internet

(1a) Die Bereitstellung von Inhalten im Internet sowie der Abruf beliebiger Inhalte aus dem Internet – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Webseiten, Bilder, E-Mails und Chat-Nachrichten – unterliegt in jedem Einzelfall der persönlichen Genehmigung durch alle der nachgenannten Personen:

  1. Herrn Wolfgang Schäuble (zuständig für die allgemeine und sicherheitspolitische Bewertung);
  2. Frau Ursula von der Leyen (Jugendschutz);
  3. Papst Benedikt XVI. (moralische, ethische und gesundheitspolitische Bewertung);
  4. und einen noch zu benennenden Vertreter der Film- und Musikindustrie (Urheberrecht).

(1b) Anträge dazu haben schrfiftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen. [Umweltpolitisch nicht durchsetzbar]

(1c) Die in Absatz 1a genannten Personen bzw. deren Amtsnachfolger werden im Rahmen dieses Gesetzes auch zusammenfassend als „Große Geschwister“ bezeichnet.

(1d) Stellvertretend für die „Großen Geschwister“ sind auch jeweils drei unabhängige, vertrauenswürdige Beauftragte mit einwandfreiem polizeilichen Führungszeugnis befugt, um die auch mit der Erstellung neuer Gesetze und dem Profilieren vor Medienvertretern beschäftigten „Großen Geschwister“ zu entlasten.

(2a) Alle im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland benutzten oder auf dieses Hoheitsgebiet zugreifenden oder irgendwie mit diesem Hoheitsgebiet verbundenen Computer dürfen nur ein hoheitlich zugelassenes, nicht vom Anwender veränderbares Betriebssystem benutzen, das durch Überwachungsprogramme des Bundes und der Länder ergänzt wird.

(2b) Da die in Absatz 2a genannten Überwachungsprogramme nicht versteckt und heimlich sind, wird die Verwendung des Begriffs „Bundestrojaner“ als Verleumdung strafrechtlich verfolgt.

(3) Anonyme Zugriffe sind nicht erlaubt.

(4) Die versuchte oder vollzogene Umgehung der vorgenannten Kontrollen wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren in Umerziehungslagern in der Volksrepublik China bestraft.

 

§2 Spiele und andere Software

(1) Die Bereitstellung von Software jeglicher Art (d.h. Spiele und andere Software, auch solche, die untrennbar in Hardware integriert ist), auch im Handel außerhalb des Internets, unterliegt analog denselben Vorschrifen wie in §1.

(2a) Ergänzend zu Absatz 1 muss Software jeglicher Art vor ihrem Inverkehrbringen von einem Gremium aus 23 einwandfrei beleumundeten Prüfern, unter denen mindestens 16 Kirchenvertreter sind, bewertet und für ein Mindestalter eingestuft werden.

(2b) Als „nur für Erwachsene“ einzustufen ist Software jeglicher Art, die Gewalt gegen Lebewesen beinhaltet, thematisiert oder am Rande erwähnt oder die dahingehend ausgelegt werden könnte, insbesondere Gewalt gegen Menschen (einschließlich ungeborener Kinder), Dinosaurier, Frösche und Kuschelhäschen.

(2c) Software jeglicher Art, die gemäß Absatz 2b als „nur für Erwachsene“ eingestuft ist, muss umgehend vernichtet werden. Die Weiternutzung und Weiterverbreitung ist verboten.

(3) Die Benutzung von Software jeglicher Art ist nur unter persönlicher Kontrolle der „Großen Geschwister“ bzw. deren Stellvertreter gemäß §1 Absatz 1d sowie unter den Voraussetzungen von §1 Absatz 2 und 3 zulässig.

 

§3 Fernsehen

(1) Das Fernsehen unterliegt analog denselben Vorschriften wie in §1 und §2. Insbesondere ist §2 Absatz 2 für jede einzelne Sendung anzuwenden.

 


Liebe Angehörige der Opfer des Amoklaufs von Winnenden, natürlich haben Sie auch mein vollstes Mitgefühl, doch möchte ich Sie, insbesondere die Autoren des offenen Briefes – und deren Empfänger – auch um Besonnenheit bitten sowie darum, die Realität nicht aus den Augen zu verlieren und auf blinden Aktionismus zu verzichten. Vielen Dank.

Ausführlich kommentiert wurde der offene Brief vom Po8: „Gerade beim blinden Aktionismus…“ und kürzer vom mlogger: „Verbieten wir einfach Computerspiele und beschneiden das TV-Programm“.

  1. von meinem Gehirn, das sich das ausgedacht hat []

Zitate des Tages (18)

Laut Heise, die aus einem (nicht allgemein online verfügbaren) FAZ-Artikel zitieren:

Schäuble kritisiert Bundesverfassungsgericht
 
[…] Schäuble sagte nun, er habe „Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht“.

Tja, Schäuble scheint sich wirklich nicht so sehr für das Grundgesetz zu interessieren, wenn es ihn mal wieder stört – denn schließlich ist das Bundesverfassungsgericht eben dazu da, dessen Einhaltung zu sichern. Eine pass(au)ende Erwiderung zitiert auch Heise, nämlich die vom Passauer FDPler Max Stadler:

Die Kritik von Herrn Schäuble ist völlig verfehlt. Das Bundesverfassungsgericht ist geradezu verpflichtet einzugreifen, wenn der Gesetzgeber die Grenzen der Verfassung nicht einhält. […]
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wir brauchen keine Kritik an Karlsruhe, sondern eine Bundestagsmehrheit, die von sich aus auf die Einhaltung der Bürgerrechte achtet.

Nur das mir der Bundestagsmehrheit könnte ein Problem werden, denn seine FDP wird wohl kaum die Mehrheit erreichen – und dann wäre ja wieder die CDU samt Schäuble mit an Bord. Und ob die FDP – eine gewisse begrüßenswerte Liberalität hin oder her – dann auch wirklich so konsequent gegen seine Pläne stimmen würde, sei mal dahingestellt…

Die nächste „Energie-Umfrage“

Energie-Umfrage Jan.2009 Hat wieder jemand Interesse, seine Adresse samt Geburtsdatum den Adresshändlern in die Fänge zu werfen und Kaffeefahrten angedreht zu bekommen? Dann habt ihr aktuell – zumindest hier in der Region – Glück, denn nach der „Energie-Umfrage“ über Energiepreise vor fast genau einem Jahr und der „Mineralöl-Umfrage“ im Sommer 2007 (dort auch ein paar Erfahrungsberichte in den Kommentaren) gibt’s jetzt wieder die Gelegenheit:

Welche Energiegewinnung ist für Sie die bessere Alternative?

Dazu Fotos von Atomkraftwerk und Windrädern mit Kästchen zum Ankreuzen sowie ein paar Wörter, denen Buchstaben fehlen – kurioserweise mehr als 2006(!), als dieselbe Masche bereits durchgezogen wurde.1 Aber es musste mal wieder eine neue Adresse her:

Energie-Umfrage
Infozentrale
Postfach 11 19
49682 Emstek

:arrow: Mehr auch im Antispam-Forum.

Wer unbedingt mitmachen will, bitte, aber sagt nicht, ihr wärt nicht gewarnt worden…

  1. Nämlich R D S K G. Das steht wohl für „Richtig, Du Sollst ’ne Kaffeefahrt Gewinnen“…? []