…und verschlechtert es eher noch:
akademie.de wurde abgemahnt, dass sie in ihren Texten und Musterbriefen über zwanzig geläufige Begriffe wie z.B. „GEZ-Gebühren“, „PC-Gebühr“ oder „GEZ-Anmeldung“ anstelle von „gesetzliche Rundfunkgebühren“, „gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ bzw. „gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte“ verwendet, weil diese nur dazu dienen sollen, „ein negatives Image der GEZ hervorzurufen.“
Ein positiveres Image erhält man also mit dieser aufgeblähten Juristen- und Bürokratensprache anstelle von geläufigen umgangssprachlichen, kurzen Begriffen – und mit einer Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung, mit der die GEZ das durchsetzen will? Meine Meinung sieht da anders aus…
Update: Spiegel-Online-Artikel mit einer Tabelle, wie oft Google die „falschen“ Begriffe findet.
Update 2: Heise-Artikel „GEZ rudert bei Abmahnung wegen missliebiger Begriffe vorsichtig zurück.“