Klar, dass alle Daten, die einmal erhoben sind, Begehrlichkeiten wecken, die mit dem ursprünglich genannten und geplanten Zweck – hier der Terrorabwehr – nichts mehr zu tun haben (egal ob sie dort nützlich sind oder nicht):
Der Rechtsausschuss des Bundesrats möchte diese auf Vorrat gespeicherten Daten offenbar auch gern für zivilrechtliche Auskunftsansprüche an Rechteinhaber wie der Musik- oder Filmindustrie nutzen… was kommt als nächstes?